Tiere brauchen Schutz
Schwalbennester nicht zerstören!
Schwalben sind nützliche Tiere. Aber: Sie haben es schwer und gehören zu den besonders geschützten Tieren. Der Landkreis Northeim gibt Tipps, wie man ihnen das Leben erleichtern kann.
Scwalbennest
Auch die Fütterung junger Mehlschwalben in den typischen Lehmnestern an den Außenwänden von Gebäuden oder Mauervorsprüngen lässt sich immer seltener beobachten. Der Mangel an Brutplätzen und Nistmaterial, peinlicher Ordnungssinn der modernen Gesellschaft sowie die Bodenversiegelung in den Städten und Dörfern machen ihnen zunehmend das Leben schwer.
Mehl- und Rauchschwalben gehören wie alle europäischen Vogelarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren. Es ist deshalb verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Diese Vorschrift schützt somit sowohl die Art selbst, als auch ihre Nester, zumal diese bei Schwalben im nächsten Jahr wieder besetzt werden.
Verstöße gegen die Schutzvorschriften können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße oder ggf. auch als Straftat geahndet werden. Bei der Zerstörung von Nestern kann der Landkreis als Naturschutzbehörde außerdem die Anbringung künstlicher Nisthilfen anordnen.
Damit die Schwalben auch in Zukunft in den Landkreis Northeim zurückkehren, brauchen sie Hilfe. Sowohl die Mehl- als auch die Rauchschwalbe sind so genannte Kulturfolger und leben wie kaum eine andere Vogelart ganz in der Nähe des Menschen. Gerade deshalb sind sie besonders auf Toleranz, Auf­merk­samkeit und Schutzbemühungen angewiesen.
Oft sind es ganz einfache Handgriffe mit großer Wirkung. So brauchen Schwalben zu Beginn des Brutgeschäfts Lehmpfützen. Der feuchte Lehm ist quasi der Zement für das Schwalbennest. In einem trockenen Frühjahr reicht es deshalb schon, aus­getrocknete Pfützen kurzerhand mit Wasser zu füllen.
Um das Verschmutzen von Hauswänden durch Kot der Schwalben zu unterbinden, ist es hilfreich und wirksam, so genannte Kotbretter unterhalb der Nester an­zu­bringen. Der Abstand zu den Nestern und zum Dachüberstand sollte mindestens 60 cm betragen, weil die Nester bei zu geringem Abstand nicht angenommen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass zum Beispiel Marder so die Nester räubern können.
Die Bretter sollten etwa 20 Zentimetertief sein und links und rechts ca. 20 Zentimeter über die Schwalbennester hinausragen, falls eine Anbringung über die ganze Hausfront nicht machbar oder erwünscht ist. Um die Reinigung der Bretter zu erleichtern, sollten diese vom Haus weg leicht nach unten geneigt sein.
Rauchschwalben, die ihre Nester bevorzugt unter der Decke von Scheunen und Ställen bauen, stehen zunehmend vor verschlossenen Türen. Hier hilft schon der Erhalt oder die Schaffung einer Einflugöffnung.
Um ein behördliches Einschreiten bei Zuwiderhandlungen zu vermeiden, bittet der Landkreis um mehr Verständnis und Toleranz für diese Arten und emp­fiehlt bei Fragen und erheblichen Beeinträchtigungen durch Schwalben vor einem eigenmächtigen und eventuell verbotswidrigem Handeln den Rat der Natur­schutz­be­hörde bzw. der jeweils zuständigen Kreisnaturschutzbeauftragten ein­zu­holen. Auch erforderliche Fassadenrenovierungen sollten in diesem Zu­sam­men­hang rechtzeitig mit dem Landkreis abgestimmt werden.
Naturschutzbeauftragte des Landkreises Northeim
Für die Bereiche Bodenfelde, Dassel, Hardegsen, Uslar und das gemeindefreie Gebiet Solling;
Helmut Rang, Goseplack 10, 37181 Hardegsen, Tel.: 05505/959966, FAX 05505/505631, Mobil 0151/15641717
Für die Bereiche Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim;
Ingrid Müller, Postfach 14 35, Graf-Otto-Str. 18, 37144 Northeim, Tel.: 05551/9089312, FAX 913360
Für die Bereiche Bad Gandersheim, Einbeck, Kalefeld, Kreiensen;
Stefan Körbel, Rfö. Altes Amt, Krümpel 3, 37581 Bad Gandersheim, Tel.: 05382/958764, 05382/5363 (dienstlich), Mobil 0171/9706873
