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Fusionsüberlegungen von Landkreisen in Südniedersachsen
Kreistag will Auswertung des Hesse-Gutachtens abwarten

Der Kreistag des Landkreises Northeim hat jetzt mehrheitlich über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit Fusionsüberlegungen von Landkreisen in Südniedersachsen entschieden.

Northeim. Auf der Grundlage eines von der Gruppe SPD/FDP eingebrachten Antrages soll jetzt zunächst die Auswertung eines vom Land Niedersachsen in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Funktionalreform, dem so genannten Hesse-Gutachten, abgewartet werden. Von dem Gutachten werden Antworten auf Fragen zur Funktionalreform in Niedersachsen erwartet. Sie sieht eine Verlagerung von Aufgaben vom Land auf die Landkreise und von den Landkreisen auf die Gemeinden vor.

Ausschuss soll Fragen an das Land erarbeiten

Darüber hinaus soll der Ausschuss Demografische Entwicklung des Landkreises Fragestellungen entwickeln, die der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages zur Beantwortung zugeleitet werden sollen. In diesem Zusammenhang werden von der Landesregierung auch konkrete Aussagen zur Höhe von Entschuldungshilfen erwartet.

Antrag der Mehrheitsgruppe angenommen

Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion musste namentlich abgestimmt werden. Mit 26 Ja-Stimmen zu 20 Nein-Stimmen wurde der Antrag der Mehrheitsgruppe SPD/FDP schließlich angenommen.

CDU-Antrag abgelehnt

Die CDU-Kreistagsfraktion konnte sich mit einem eigenen Antrag nicht durchsetzen. Der Antrag sah die Beauftragung eines Gutachtens zur Untersuchung einer möglichen Fusion der Landkreise Northeim und Holzminden vor.

Unberücksichtigt geblieben ist damit auch der Antrag von Landrat Michael Wickmann, der noch zu Beginn der Kreistagssitzung versucht hatte mit einem eigenen Beschlussvorschlag einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss auf den Weg zu bringen.

Nachfolgend der Mehrheitsbeschluss des Kreistages im Wortlaut:

1. Der Kreistag des Landkreises Northeim begrüßt, dass die südniedersächsischen Gebietskörperschaften Stadt und Landkreis Göttingen und die Landkreise Holzminden und Osterode am Harz einem ergebnisoffenen Gutachten für die gesamte Region Südniedersachsen positiv gegenüberstehen und dieses zwischenzeitlich mit entsprechenden Beschlüssen ihrer Gremien unter Beweis gestellt haben.

2. Der Kreistag teilt die Auffassung des geschäftsführenden Vorstandes des Regionalverbandes Südniedersachsen in dem die Landräte aus Göttingen, Osterode und Northeim sowie der Oberbürgermeister aus Göttingen festgestellt haben: „Der geschäftsführende Vorstand verständigt sich darauf, dass Gutachten zu den Auswirkungen von Fusionen bzw. einer Regionallösung für notwendig gehalten werden. Bevor jedoch Gutachten in Auftrag gegeben werden können, müsse geklärt sein, ob das Land eine Funktionalreform anstrebe und welches deren Eckdaten sind. Nur unter diesen Voraussetzungen könnten Gutachter zu zukunftsorientierten Vorschlägen kommen.“

3. Der Kreistag stellt fest, dass wichtige Vorgaben für ein mögliches Gutachten zur Fusion kommunaler Gebietskörperschaften bisher nicht erfüllt sind, da das Land Niedersachsen das so genannte „Hesse-Gutachten“ bislang nicht vorgelegt hat.

4. Der Kreistag erwartet daher, dass die Landesregierung Antworten auf die notwendige Funktionalreform durch Verlagerung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen bzw. von den Kreisen auf die Städte und Gemeinden bei strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips im Sinne des „Zukunftsvertrages“ geben wird. Das gilt auch für die tatsächlich eintretende Höhe der Entschuldung durch das Land für fusionswillige Gebietskörperschaften in Südniedersachsen.

5. In Vorbereitung auf einen möglichen späteren Kreistagsbeschluss erarbeitet der Ausschuss „Demografische Entwicklung“ entsprechende Fragestellungen, die der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages durch den Landrat zugeleitet werden.

6. Unter Bezugnahme und Beachtung der Punkte 1 bis 3 werden die Fusionsbestrebungen und Gespräche mit einzelnen Gebietskörperschaften bis zur Vorlage der Antworten und einer entsprechenden Auswertung durch die Kreisgremien ausgesetzt. Die weitere Vorgehensweise ist danach wiederum durch Kreistagsbeschluss festzulegen.

Ergänzung vom 26.07.2010

Das Gutachten kann jetzt auch im Internet eingesehen werden (siehe folgenden Link).

Hesse-Gutachten
 
Admin
erstellt am 21.06.2010

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