Beschlussvorlage - 0433/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Digitalisierungsausschuss möge beschließen:

 

„Der Ausschuss befürwortet die im Kostenträger 111240 „Informationstechnik“ veranschlagten Haushaltsansätze sowie die im Kostenträger 511100 „Regionalplanung“ für den Ausbau digitaler Infrastrukturen veranschlagten Haushaltsansätze und verweist zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Personal und Finanzen.“

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

X

Ja, in der Drs. erläutert

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

X

Ja

 

Nein, in der Drs. erläutert

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre 2023 und 2024 hat sich der Digitalisierungsausschuss mit den Veranschlagungen des Kostenträgers 111240 „Informationstechnik“ sowie den im Kostenträger 511100 „Regionalplanung“ für den Ausbau digitaler Infrastrukturen veranschlagten Haushaltsansätzen zu befassen.

 


 

Der Kostenträger 111240 schließt im Ergebnishaushalt ab mit

 

 

2024

2023

ordentlichen Erträgen i.H.v.

45.700 €

46.200 €

ordentlichen Aufwendungen i.H.v.

4.016.800 €

4.201.100 €

ordentliches Ergebnis

-  3.971.100 €

-  4.154.900 €

 

Bei den Erträgen handelt es sich um interne Verrechnungsbeträge.

Schwerpunktmäßig handelt es sich um folgende Aufwendungen:

 

Aufwendungen:

 

Nr.

Bezeichnung

Ansatz in Euro
 

 

 

2023

2024

13

Personalaufwendungen

1.701.900

1.742.000

 

 

 

 

15

Aufwendungen für Sach- und Dienstlungen, davon schwerpunktmäßig

1.612.500

1.654.600

 

42210001

42220001

Unterhaltung u. Erwerb geringwertige Vermögensgegen-stände (Reparatur, Kauf und Neubeschaffung Hardware für die gesamten Kreisverwaltung, Ersatz und Werkstattbedarf IT)

2023: 311.400

2024: 291.000

 

 

 

42310101

Miete u. sonst. Aufwendungen für Kopierautomaten und Drucker

2023: 60.000

2024: 65.000

 

 

 

42510001

42610001

Haltung von Fahrzeugen, Aufwendungen für Aus- und Fortbildung

2023: 28.000

2024: 28.000

 

 

 

42910101

Aufwendungen für EDV-Inanspruch-nahme bei Dritten (DSL-/Glasfaser-Anschlüsse, Datenschutzbeauftr., Haushaltsverfahren, Netzkosten Rechenzentrum)

2023: 275.000

2024: 280.000

 

 

 

42913701

Aufwendungen für Softwarepflege u. Dienstleistungen Dritter (Soft-warepflege ges. Verwaltung, Dienst-leistungen für OZG-Umsetzung, Ausbau u. Erweiterung Internetauftritt)

2023: 938.100

2024: 990.600

 

 

 

 

 

 

16

Abschreibungen

436.200

522.800

 

 

 

 

19

Sonstige ordentliche Aufwendungen; davon schwerpunktmäßig

266.200

281.700

 

44310101

Bürobedarf

2023: 120.000

2024: 130.000

 

 

 

44310201

44310301

Reisekosten und Tagegelder, Bücher, Zeitschr., Gesetzesblätter

2023: 5.100

2024: 5.600

 

 

 

44310401

44310501

Fernsprechgebühren, Wartungs-gebühren für Telefonanlage, Mobilfunkkosten

2023: 130.000

2024: 135.000

 

 

 

44310901

44311101

Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten, sonst. Geschäftsausgaben

2023: 11.000

2024: 11.000

 

 

 

 

 

 

20

Summe ordentliche Aufwendungen:

4.016.800

4.201.100


 

 

Im Teilfinanzhaushalt des Kostenträgers 111240 "Informationstechnik" (Investitionstätigkeit) wird schwerpunktmäßig auf folgende Veranschlagungen hingewiesen:

 

Auszahlungen:

 

Nr.

Bezeichnung

Ansatz in Euro
 

 

 

2023

2024

26

Erwerb von beweglichem Sachvermögengen, davon schwerpunktmäßig

806.700

718.000

 

00250002

Datenverarbeitungs-Software

(insbesonder für Ausbau Dokumentenmanagement – DMS, Software und Lizenen für OZG-Umsetzung und Digitalisierung externer und interner Prozesse)

2023: 480.000

2024: 400.500

 

 

 

06100002

Fahrzeuge (Werkstattwagen insbes. für IT-Schulbetreuung)

2023:  20.000

2024: 0

 

 

 

07200002

Betriebs- und Geschäftsausstattung

(Insbesondere für Netzwerkhard-ware, Servererneuerung, Speicher-erweiterung, Hardware zur Digitali-sierung von Dienstleistungen und Prozessen)

2023:  306.700

2024:  317.500

 

 

 

 

 

 

30

Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit:

806.700

718.000

 

Im Teilfinanzhaushalt des Kostenträgers 511100 "Regionalplanung" (Investitionstätigkeit) sind die Haushaltsmittel für den geförderten Ausbau digitaler Infrastrukturen (Breitband und Mobilfunk) veranschlagt, auf die nachfolgend hingewiesen wird:

 

Erträge:

 

Nr.

Bezeichnung

Ansatz in Euro
 

 

 

2023

2024

18

Zuwendungen für Investitionstätigkeit, davon schwerpunktmäßig

5.360.600

4.450.000

 

21100102

SoPo Investitionszuw. Bund Breitbandrichtlinie

2023: 3.280.000

2024: 2.500.000

2025: 2.500.000

 

 

 

21110302

Z SoPo a. Inv.zuw. Land Breitband

2023:  2.080.600

2024: 1.950.000

2025: 1.600.000

2026: 350.000

2027: 350.000

 

 

 

 

 

 

23

Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit:

5.360.600

4.450.000

 


 

 

Bei den Erträgen handelt es sich um kalkulierte Bundes- und Landeszuschüsse für den geförderten Breitband- und Mobilfunkausbau. Nachrichtlich werden auch die Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 mit aufgeführt, um einen vollständigen Überblick zu geben.

 

Zuschüsse vom Bund sind in 2023 für die Ertüchtigung der sog. letzten „weißen Flecken“ sowie für „Gewerbegebiete und Schulen“ veranschlagt. Die Bundeszuschüsse in 2024 und 2025 sind für den vorgesehenen Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ kalkuliert.

 

Zuschüsse vom Land sind in 2023 für die Ertüchtigung der sog. letzten „weißen Flecken“, für „Gewerbegebiete und Schulen“ sowie den geförderten Mobilfunkausbau veranschlagt. Die Landeszuschüsse in 2024 und 2025 sind für den vorgesehenen Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ sowie den geförderten Mobilfunkausbau kalkuliert.

 

Ab 2026 sind nur noch Landeszuschüsse für den geförderten Mobilfunkausbau veranschlagt.

 

 

Auszahlungen:

 

Nr.

Bezeichnung

Ansatz in Euro
 

 

 

2023

2024

28

Aktivierbare Zuwendungen (Kosten für den geförderten Ausbau von Breitbandanschlüssen sowie für den geförderten Mobilfunkausbau)

6.894.400

5.777.800

 

00407002

Geleistete Investitionszuweisungen und –zuschüsse an priv. Unternehmen

2025: 5.388.900

2026: 388.900

2027: 388.900

 

 

 

 

 

 

30

Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit:

6.894.400

5.777.800

 

Die Investitionszuweisungen sind in 2023 für die Ertüchtigung der sog. letzten „weißen Flecken“, für „Gewerbegebiete und Schulen“ sowie den geförderten Mobilfunkausbau veranschlagt. In den Jahren 2024 und 2025 sind Mittel für den vorgesehenen Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ sowie den geförderten Mobilfunkausbau kalkuliert.

 

Ab 2026 sind nur noch Mittel für den geförderten Mobilfunkausbau veranschlagt, da mit der Ertüchtigung der „Grauen Flecken“ eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser im Landkreis Northeim erreicht werden soll.

 

 

 

 

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