Kreisnaturschutzbeauftragte
Gem. § 34 NAGBNatSchG kann die Naturschutzbehörde Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen. Die Beauftragten müssen die erforderliche Sachkunde besitzen und dürfen nicht Bedienstete der bestellenden Behörde sein. Die Beauftragten werden für jeweils fünf Jahre bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beraten und zu unterstützen, sowie das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben zu fördern. Die Beauftragten sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Die Naturschutzbehörde hat ihnen Auskünfte zu erteilen, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Die Beauftragten sind ehrenamtlich für den Landkreis tätig.
Die Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege unterstützen und beraten den Landkreis Northeim. Sie sind auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.
Auf Grund seiner Größe ist der Landkreis Northeim in drei Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt:
Externe Behörde
Gert Habermann | |
Clusweg 4 37574 Einbeck, OT Andershausen Telefon: 05561 5981 E-Mail: g.h.habermann@arcor.de | |
Ingrid Müller | |
Graf-Otto-Str. 18 37144 Northeim Telefon: 05551 9089312 Telefax: 05551 913360 E-Mail: ingrid.mueller.northeim@gmx.de | |
Ralf Sepan - Revierförsterei Hardegsen | |
Forsthaus Grimmerfeld 37186 Moringen Telefon: 05555 809975 Telefax: 05555 995560 E-Mail: ralf.sepan@nfa-dassel.niedersachsen.de |