Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
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die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständig ist der Fachbereich 33- Jugend- und Beistandschaften der Northeimer Kreisverwaltung.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.