Leichen dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass befördert werden. Zur Beförderung ist ein Leichenpass auszustellen.
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Leichenpass für die Überführung Verstorbener ins Ausland
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen dafür im Fachbereich VII, Gesundheitsdienste, vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- Sargbescheinigung (Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung)
- Personalausweis/Pass der/des Verstorbenen
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (nur bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod)
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung des Leichenpasses ist gebührenpflichtig, bitte wenden Sie sich an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter