Die selbständige Ausübung eines Gesundheitsfachberufes, wie zum Beispiel Ergotherapeut/-in, Masseur/-in / Medizinische(r) Bademeister/-in, Physiotherapeut/-in etc. ist dem Fachbereich Gesundheitsdienste mit folgenden Angaben anzuzeigen:
- Zeitpunkt der Praxisübernahme/ der Aufnahme der Tätigkeit,
- Personalien des/ der Anzeigenden (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
- Angaben zur Einrichtung (Bezeichnung, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Einzugsbereich),
- Angaben zur Qualifikation (Berufsbezeichnung, Spezialisierung)
- Angaben zu den Beschäftigten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Haupt- oder Nebenberuflichkeit, Berufsbezeichnung, Qualifikation/ Spezialisierung, Datum der Aufnahme/ der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses).
Als Nachweis der Qualifikation des/ der Praxisinhabers/ Praxisinhaberin und evtl. Beschäftigter sind den vorgenannten Angaben zu den Punkten 4. und 5. beglaubigte Kopien der Berufsurkunden beizufügen.
Auch eine Praxisverlegung, -übernahme oder –aufgabe sind zu melden.
Die gleiche Verfahrensweise gilt u.a. auch für die Eröffnung, Aufgabe, Übernahme oder Verlegung einer Heilpraktikerpraxis.