Der Sozialpsychiatrische Dienst ist ein wesentlicher Baustein der gemeindenahen Versorgung psychisch Kranker. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) hat er den Auftrag, den betroffenen Personen und ihren Angehörigen Hilfen anzubieten oder zu vermitteln.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst mit niedergelassenen Ärzten, psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen, Tageskliniken und -stätten, Einrichtungen des betreuten Arbeitens und Wohnens und anderen Institutionen zusammen (siehe unten Sozialpsychiatrischer Plan). Der Sozialpsychiatrische Dienst koordiniert als Geschäftsführung die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Verbund.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Unterstützung durch vorbeugende, begleitende und nachsorgende Betreuung bei psychischen Erkrankungen, Vermittlung und Koordination von Hilfen sowie Krisenintervention bei akuten psychischen Problemen.
Das Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes besteht aus einer Ärztin, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und einer Verwaltungsangestellten.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.
Damit genügend Zeit zur Verfügung steht, sollten Gesprächstermine vorher vereinbart werden.