Aufgaben der Gesundheitsaufsicht sind die Beratung und Überwachung bei ansteckungsfähigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Beratungen bei Befall mit Schädlingen, die Wohnungshygiene, die Trinkwasserhygiene und die Aufsicht in hygienischer Sicht über Krankenhäuser, Heime, Kindergärten, Schulen, Schwimmbäder und andere öffentliche Einrichtungen.
Außerdem finden für Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Fleischer, Bäcker, Köche usw.) Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz statt.
Das Infektionsschutzgesetz ist geändert worden. Die gesetzliche Grundlage und das Meldeformular sind zum Herunterladen angefügt.