Personen aus einem Haushalt dürfen sich mit max. zwei Personen aus einem anderen Haushalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Wohnung treffen.
- Getrennt wohnende Paare zählen als ein Haushalt.
- Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden auf die Höchstzahl ebenfalls nicht angerechnet!
Der aktuelle Inzidenzwert wird täglich auf der Internetseite des Landes Niedersachsen veröffentlicht.