Der 16 jährige Max wartet schon fieberhaft auf einen Termin zur praktische Prüfung seines BF17-Führerscheines. Max und sein Fahrlehrer sind ratlos, warum ihm die Führerscheinstelle keinen Termin erteilt. Eine Nachfrage bringt die bittere Erleuchtung. Vorläufige Sperre zum Erwerb eines Führerscheines wegen Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Was hat das zu bedeuten?
Eine Rückblende schafft Klarsicht. Max hatte vor einem Jahr mit seinen Freunden bei einer Party einen Joint geraucht. Die anschließende Heimfahrt mit seinem Motorroller führte ihn aufgrund unsicheren Fahrweise direkt in eine Polizeikontrolle. Führen eines Kraftahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel ergab eine Geldbuße von 500,- €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Was er bei der ganzen Aufregung gar nicht registriert hatte, war der Hinweis auf eine schriftliche Mitteilung seitens der Polizei an die Führerscheinstelle. Warum haben die daran ein Interesse?
Der §2 Straßenverkehrsgesetz sagt u.a. aus, dass die Führerscheinstelle zu ermitteln hat, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt ist. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Behörde anordnen, dass der Antragsteller u.a. ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreigenschaften beibringen muss. §14 Fahrerlaubnisverordnung verlangt eine Klärung von Eignungszweifel im Hinblick auf Drogen, analog auch für Alkohol. Wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des BtmG widerrechtlich besitzt oder besessen hat, wird zur Vorbereitung dieser Entscheidungen über die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ärztliches Gutachten benötigt. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann sogar angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen – Info unter www.bads.de
Es gilt jetzt für Max nachzuweisen, dass er kein Drogenproblem hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Führerscheinsperre bestehen. Leider ergibt sich daraus eine weitere Baustelle. Der Zeitraum zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Somit dürfte er die schriftliche Prüfung für seinen BF17 wiederholen. Der Gang zur MPU (medizinisch-psychologisch Untersuchung), weitere Kosten und Wartezeit stehen bevor.
(Dieser Artikel erschien am 29.08.2020 in der HALLO/EULE)