Das Ticket ist nur in Verbindung mit einer VSN-Kundenkarte gültig. Diese wird von den Landkreisen Northeim, Göttingen, Holzminden sowie vom Jobcenter in Northeim ausgegeben.
Wo bekommen Sie die VSN-Kundenkarte?
Die VSN-Kundenkarte wird Ihnen schnell und einfach per Post zugesandt.
Bitte melden Sie sich dafür telefonisch bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter bei den zuständigen Stellen.
Die zuständigen Stellen sind für Empfängerinnen und Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) das Jobcenter des Landkreises Northeim (Tel.: 05551 98 800 700),
- Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld (WoGG) oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Landkreis Northeim, Fachbereich 35 – Soziale Leistungen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) der Landkreis Northeim, Fachbereich 23 – Migration und Integration,
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz der Landkreis Northeim, Fachbereich 34 – Senioren und Inklusion.
Alternativ erreichen Sie die Infozentrale des Landkreises Northeim unter Tel. 05551/708-0.