Mit dem Jahresbeginn wird sich an den bisherigen Preisstufen GOE (Stadtverkehr Göttingen), C (City-Tarif) sowie die Preisstufen 1-5 nichts ändern, die Preisstufen 6-9 entfallen. Alle Relationen der wegfallenden Preisstufen werden in die Preisstufe 5 eingeordnet. Das heißt, dass eine Einzelfahrt künftig nicht mehr als 5,00 € kostet und eine Monatskarte beispielsweise von Göttingen nach Hann. Münden künftig die Preisstufe 5 hat und 111,00 € kostet. Bis zum 31. Dezember 2020 liegt diese Verbindung bei der Preisstufe 8 mit einem Betrag von 175,50 €. Bisher hatten Fahrkarten der Preisstufe 9 eine Netzkartenfunktion, d. h. Fahrgäste konnten im gesamten VSN-Verbundgebiet mit dieser Fahrkarte fahren, bei der Preisstufe 5 ist das künftig nicht möglich. Dafür wird die Preisstufe "Netz" eingerichtet.
Außerdem wird das Angebot an Abo-Karten erweitert. Das Jahresabonnement im VSN wird es künftig in zwei Varianten geben: Basis und Premium. Die Basis-Variante entspricht dem jetzigen VSN-Jahresabonnement, ist weiterhin übertragbar und es gilt die bekannte Mitnahmeregelung: Montag bis Freitag ab 19 Uhr, Samstag ab 14 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztätig. Die Premium-Variante entspricht der Basis Variante, ergänzt um eine Netzkartenfunktion wochentags ab 19 Uhr und an den Wochenenden ganztägig. Die Mitnahmeregelung der Premium-Variante weicht zu der regulären Mitnahmeregelung ab und gilt Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig. Für die Premium-Variante wird ein Aufpreis von monatlich 9,50 € auf den Basispreis fällig. Die Abo-Kunden und Abo-Kundinnen im VSN-Gebiet wurden bereits über die Änderungen informiert. Abo-Karten, die noch mit den Preisstufen 6-8 im Umlauf sind, werden selbstverständlich in den Verkehrsmitteln im VSN-Gebiet auf der eingetragenen Strecke anerkannt. Abo-Karten der Preisstufe 9 werden im Januar 2021 noch als Netzkarte anerkannt, ab Februar 2021 gelten diese Abo-Karten nur noch auf der eingetragenen Strecke.
Für alle Personen ab 65 Jahre wird ein SeniorenTicket angeboten. Das SeniorenTicket kostet monatlich 59,00 € und ist ausschließlich als Abo erhältlich. Das SeniorenTicket gilt im gesamten VSN-Gebiet, hat keine Mitnahmeregelung und ist nicht übertragbar.
Das JugendFreizeitTicket löst künftig die bisherige SchülerFreizeitKarte ab. Anders als bei der SchülerFreizeitKarte benötigen Schüler*innen und Auszubildende keine SchülerMonatsKarte oder SchülerSammelZeitKarte, um das JugendFreizeitTicket nutzen zu können. Das JugendFreizeitTicket kostet monatlich 15,00 € und wird ausschließlich als Abo ausgegeben. Es gilt als Netzkarte im gesamten VSN-Gebiet montags–freitags ab 14 Uhr und an den Wochenenden und in den niedersächsischen Ferien ganztägig.
Schüler*innen und Auszubildende, die im Besitz einer gültigen SchülerMonatsKarte oder einer SchülerSammelZeitKarte sind, können das JugendFreizeitTicket bereits ab Betriebsbeginn nutzen, um beispielsweise damit zur Berufsschule zu fahren. Die Zeitkarte ist in Verbindung mit dem JugendFreizeitTicket bei Fahrtantritt oder einer Kontrolle vorzulegen.
Für alle anspruchsberechtigten Personen der Landkreise Northeim, Göttingen und Holzminden wird ein Sozialtarif angeboten, der vergünstigte Mobilität ermöglicht. Die sog. VSNCard-E kostet monatlich 35,00 € und gilt ganztägig als Netzkarte im gesamten VSN-Gebiet. Die VSNCard-E ist gleitend gültig, d. h. das Kaufdatum ist frei wählbar, die Karte gilt ab dem Kaufdatum 30 aufeinanderfolgende Tage. Wer anspruchsberechtigt ist, kann auf der Homepage des Verkehrsverbundes Süd-Niedersachsen nachgelesen werden. Anspruchsberechtige Personen benötigen eine Kundenkarte, die von den Landkreisen Göttingen, Northeim und Holzminden ausgegeben wird. Zusätzlich wird diese unter Vorlage der SocialCard auch durch das VSN Service-Center am ZOB in Göttingen ausgestellt. Da die Kundenkarten erst Mitte Januar 2021 vorliegen werden, können anspruchsberechtige Personen für einen Übergangszeitraum mit einem Leistungs-oder Bewilligungsbescheid oder der SocialCard eine VSNCard-E erwerben. Die BusCard-E wird weiterhin für den Stadtverkehr Göttingen ausgegeben und gilt ausschließlich im Stadtgebiet Göttingen. Anspruchsberechtigte der Stadt Göttingen können zwischen der BusCard-E (Stadt Göttingen) und der VSNCard-E (gesamtes VSN-Gebiet) wählen.
Ab voraussichtlich dem 21. Januar 2021 erhalten Fahrgäste Einzelkarten, Anschlusskarten, Viererkarten, Achterkarten und Tageskarten für 1-5 Personen über den DB Navigator. Die Tickets werden als Onlineticket zum Ausdrucken oder als Handyticket ausgegeben.
Informationen zu weiteren Tarifangeboten sowie Flyer gibt es unter www.vsninfo.de. Ein Abo-Karte kann im VSN Service-Center oder auf der Webseite www.vsninfo.de beantragt werden.
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Große Tarifreform im ÖPNV zum 1. Januar 2021
Große Tarifreform im ÖPNV zum 1. Januar 2021
Im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
Seit 1999 gibt es den Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN), um für die Stadt Göttingen, die Landkreise Göttingen, Holzminden und Northeim einen einheitlichen Tarif für den ÖPNV zu bieten. Dieser Tarif wird nun zum 1. Januar 2021 verbessert.
Meldung vom 30.12.2020
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