Anfrage Herr Kügler
Sehr geehrte Frau Landrätin Klinkert-Kittel, sehr geehrte Kreistagsabgeordnete,
vor einiger Zeit, wurde in der Tageszeitung HNA über die, durch das Ordnungsamt des Landkreises NOM - eingeleiteten Anzeigen in Zusammenhang mit den Coronaverordnungen berichtet.
Meine Fragen in diesem Zusammenhang:
1. Aus welchen Gründen wurden bei 53 (11.2020) die Verfahren eingestellt?
2. Gab es Einstellungen in Folge eines Fehlverhaltens seitens der OA Mitarbeiter? Wenn ja wie oft und wurden weitere Anzeigen der Mitarbeiter auf ihre Korrektheit nachträglich geprüft?
3. Wenn es an den Mitarbeitern lag, gab es personelle Konsequenzen?
4. Bei wievielen Anzeigen wurden Bußgelder ohne Rechtliche Grundlage eingefordert, bzw. auch kassiert?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kügler
Antwort der Landrätin:
Sehr geehrter Herr Kügler,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Aus welchen Gründen wurden bei 53 (11.2020) die Verfahren eingestellt?
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden regelmäßig dann eingestellt, wenn nach Prüfung des Sachverhaltes kein ordnungswidriges Verhalten vorlag, mithin ein Verstoß nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Diese Erkenntnis kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gewonnen werden, direkt nach Erfassung der Anzeige, nach Anhörung des oder der Betroffenen oder auch erst im Lichte der Einlassung eines engagierten Rechtsbeistandes im Einspruchsverfahren.
2. Gab es Einstellungen in Folge eines Fehlverhaltens seitens der OA Mitarbeiter? Wenn ja wie oft und wurden weitere Anzeigen der Mitarbeiter auf ihre Korrektheit nachträglich geprüft?
Nein, Einstellungen wegen eines konkreten Fehlverhaltens sind nicht bekannt. Grundsätzlich werden alle eingehenden Anzeigen geprüft, unabhängig davon, ob die Anzeige von eigenen Mitarbeitern, der Polizei oder von Dritten kommt.
3. Wenn es an den Mitarbeitern lag, gab es personelle Konsequenzen?
Nein, personelle Konsequenzen würden im Übrigen nur bei Verletzungen der Dienstpflichten in Betracht kommen. Derlei Fälle sind nicht bekannt.
4. Bei wie vielen Anzeigen wurden Bußgelder ohne Rechtliche Grundlage eingefordert, bzw. auch kassiert?
Es ist kein Fall bekannt, in dem Bußgelder ohne rechtliche Grundlage vereinnahmt wurden. Gleichwohl gibt es Verfahren, die erst nach Erlass des Bußgeldbescheides im Einspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren eingestellt werden, weil bspw. Tatvorwürfe erst zu diesem späten Zeitpunkt im Verfahren entkräftet werden oder andere Erkenntnisse gewonnen werden, die die Einstellung des Verfahrens gebieten.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Klinkert-Kittel