Kita-Portal
Die 11 Städte und Gemeinden des Landkreises Northeim bieten gemeinsam mit den freien Trägern der
Kindertageseinrichtungen das Kita-Portal an. Damit die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in Krippe, Kindergarten und Hort für Eltern einfacher wird.
Schauen Sie jetzt rein! Zum Kita-Portal
Die am häufigsten gestellten Fragen der Eltern, Nutzerinnen und Nutzern des Kita-Portals haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Die elf Städte und Gemeinden im Landkreis Northeim sind verantwortlich für die Bereitstellung der Krippen-, Kindergarten- und ggf. Hortplätze (Kitas). Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind in den Kindertagesstätten Ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Porträtseite der jeweiligen Einrichtungen in diesem Kita-Portal.
Die Platzvergabe bestimmt sich nach den Kriterien der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde in enger Abstimmung mit der Kita. Darüber hinaus stehen Ihnen die Kitas für Fragen zur Betreuung Ihres Kindes zur Verfügung.
Alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen sind im Kita-Portal sichtbar, aktuell besteht noch nicht bei allen die Möglichkeit, sich online anzumelden. Sollte die von Ihnen gewünschte Einrichtung nicht über das Kita-Portal auswählbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Kindertageseinrichtung.
Der Landkreis Northeim ist verantwortlich für die Betreuung in der Kindertagespflege. Die Kontaktdaten des Landkreises finden Sie auf der Porträtseite „Kindertagespflege“. Eine Online-Anmeldung für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege ist derzeit noch nicht möglich.
Haben Sie allgemeine Fragen zum Kita-Portal oder zu Ihrem Benutzerkonto, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den
Landkreis Northeim - Fachbereich Kinder und Familie
Medenheimer Str. 6/8 - 37154 Northeim
Tel: 05551/708–235
E-Mail: kita-portal@landkreis-northeim.de
oder direkt bei den Städten und Gemeinden:
www.bad-gandersheim.de
www.bodenfelde.de
www.stadt-dassel.de
www.einbeck.de
www.hardegsen.de
www.kalefeld.de
www.katlenburglindau.de
www.moringen.de
www.noerten-hardenberg.de
www.northeim.de
www.uslar.de
Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Kindertageseinrichtung beitragsfrei zu besuchen. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit umfasst die nach dem KiTaG zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderliche Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden bis zu einer Betreuungszeit von 8 Stunden. Für Betreuungszeiten von mehr als 8 Stunden täglich werden Elternbeiträge erhoben. Der gesetzliche Anspruch auf den unentgeltlichen Besuch in einer Tageseinrichtung umfasst nicht die Verpflegungskosten.
Kosten, die für die Betreuung in Krippe und Hort zu entrichten sind, sind in den Kostenbeitragsatzungen / Elternbeitragsregelungen der jeweiligen Städte und Gemeinden geregelt. Informationen dazu erhalten Sie in der Kita oder Ihrer zuständigen Stadt / Gemeinde.
Wenn die Belastung des Kostenbeitrages den Eltern und dem Kind nicht zu zumuten ist, kann gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII ein Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages beim Landkreis Northeim gestellt werden.
Die Kosten für die Betreuung in Kindertagespflege sind in der Kostenbeitragssatzung des Landkreises Northeim geregelt. Die Beitragsfreiheit gilt für die Kinder ab dem 3.Lebensjahr bis zur Einschulung analog.
In der Kopfzeile (Header) ‘Mein Konto – Jetzt anmelden‘ haben Sie die Möglichkeit zur Registrierung. Sie registrieren sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und vergeben sich ein Passwort. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung, dieser müssen Sie zustimmen, um sich registrieren zu können.
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Klicken Sie auf diesen Link und melden Sie sich mit diesen Zugangsdaten erneut über ‘Mein Konto – Jetzt anmelden‘ an. Jetzt haben Sie Ihr Benutzerkonto angelegt und können sich immer mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen ausgewählten Passwort im Kita-Portal anmelden.
Ihr persönliches Benutzerkonto bietet Ihnen die Möglichkeit, sämtliche Angaben zu sich und Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern einzutragen, die Vormerkung für einen Betreuungsplatz durchzuführen, Ihre persönlichen Daten zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen oder anzupassen und den aktuellen Status Ihrer Vormerkung einzusehen.
Sollten Sie einmal Ihr Passwort vergessen, so können Sie über die Kopfzeile (Header) ‘Mein Konto – Jetzt anmelden‘ den Link ‘Passwort vergessen?‘ anklicken und durch die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten dann eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.
Klicken Sie auf diesen Link und legen Sie ein neues Passwort an. Danach melden Sie sich mit den neuen Zugangsdaten über ‘Mein Konto - Jetzt anmelden‘ wieder an.
Jetzt haben Sie wieder Zugriff auf Ihr Benutzerkonto und können sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen ausgewählten Passwort im Kita-Portal anmelden.
Sie können auch eine Vormerkung über das Kita-Portal vornehmen, wenn Sie nicht im Landkreis Northeim wohnen, aber einen Zuzug planen. Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita in der Stadt bzw. Gemeinde haben, in der Sie aktuell wohnen. Bitte machen Sie daher Angaben, zu welchem Zeitpunkt Sie den Umzug in eine Stadt / Gemeinde im Landkreis Northeim planen.
Sofern Sie Ihr Kind ausnahmsweise auch außerhalb Ihrer Stadt / Gemeinde vormerken lassen möchten, begründen Sie bitte, warum Sie diesen Betreuungsplatz benötigen, da die Kita-Plätze nur in Ausnahmefällen an Kinder vergeben werden, die nicht im Stadt- oder Gemeindegebiet wohnen.
Sollten Sie auf diesem Wege nur Absagen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stadt oder Gemeinde.
Im Menü ’Einrichtungssuche‘ können Sie nach bestimmten Suchkriterien die Kitas im Kita-Portal heraussuchen, die zu Ihren individuellen Vorstellungen passen, wie z. B. die Altersgruppe, die Betreuungszeit und die Umkreissuche. Über einen Klick auf das jeweilige Suchergebnis können Sie sich die Porträtseite der einzelnen Kitas anschauen. Gefällt Ihnen eine Einrichtung, können Sie diese auf Ihre eigene Vormerkliste setzen, indem Sie die Schaltfläche „Einrichtung auswählen“ anklicken.
Mit einem Klick auf den Namen der angezeigten Einrichtung können Sie sich die zugehörige Porträtseite der Kita ansehen. Erst nach Durchsicht des Porträts entscheiden Sie, welche Einrichtung Sie für Ihr Kind auswählen möchten. Sie können sich diese Porträtseite über die Schaltfläche „Einrichtung auswählen“ und auf die Vormerkliste ‘Meine Auswahl - meine gewählten Einrichtungen‘ setzen lassen. Diese Liste bleibt bestehen, bis Sie eine Vormerkung in der Einrichtung ausgeführt haben oder Sie sie selbst über das „x“ von Ihrer Vormerkliste löschen.
Sie speichern zunächst alle Einrichtungen auf Ihre Vormerkliste ‘Meine Auswahl - meine gewählten Einrichtungen‘, für die Sie eine Online-Vormerkung ausführen möchten. Bevor Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder auf die Warteliste der gewünschten Einrichtungen setzen können, müssen Sie sich im Kita-Portal unter ‘Mein Konto - Jetzt anmelden‘.
Sollten Sie noch kein Benutzerkonto angelegt habe, registrieren Sie sich bitte (Siehe Frage: Wie registriere ich mich im Kita-Portal?
Sie können dann die ausgewählten Einrichtungen über Ihre Vormerkliste ‘Meine Auswahl - meine gewählten Einrichtungen‘ aufrufen oder über den Menü-Punkt ‘Einrichtungssuche‘ nach weiteren Kitas suchen.
Für Ihre Online-Vormerkung klicken Sie das Auswahlfeld „Mit der Vormerkung beginnen“ an. Sie werden dann in 5 Schritten vom System begleitet, Ihre Daten entsprechend einzugeben:
- Kontaktdaten
- Kind + Sorgeberechtigte
- Betreuungsbedarf
- Berufstätigkeit
- Übersicht
Zum Abschluss der Online-Vormerkung haben Sie die Möglichkeit alle Angaben in der Übersicht zu prüfen und auszudrucken.
Die Übersicht über all Ihre Vormerkungen im Kita-Portal finden Sie im Menü ‘Benutzerkonto‘ im Bereich ‘Vormerkungen‘. Im Bereich ‘Nachrichten‘ finden Sie zusätzlich eine Nachricht, die die jeweilige Vormerkung Ihres Kindes als pdf-Datei enthält.
Ihre Vormerkung bzw. Anmeldung wird an die von Ihnen ausgewählte(n) Kita(s) übermittelt. Den aktuellen Status Ihrer Anmeldung können Sie jederzeit in Ihrem Benutzerkonto unter dem Bereich ’Vormerkungen‘ einsehen und ggf. Ihre Angaben anpassen. Über alle Veränderungen werden Sie durch eine Nachricht in Ihrem Benutzerkonto rechtzeitig informiert. Zusätzlich verschickt das System automatisch eine E-Mail, die Sie über Veränderungen in Ihrem Benutzerkonto informiert. So müssen Sie sich nicht täglich im System anmelden, um den Status Ihrer Vormerkungen im Blick zu behalten.
Wenn Sie Ihr(e) Kind(er) erfolgreich im Kita-Portal vorgemerkt haben, steht im Status „Anmeldungen“. Sollte „Nicht freigeschaltet“ oder „Verworfen“ im Status erscheinen, liegt ein Fehler vor und Ihre Daten wurden nicht an die ausgewählte(n) Kita(s) übermittelt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die Ansprechpartner beim Landkreis Northeim unter Tel: 05551 / 708 – 235 oder per Mail: kita-portal@landkreis-northeim.de.
Die Platzvergabe zum 01.08. des jeweiligen Kita-Jahres erfolgt in der Regel im Frühjahr des Kalenderjahres. Die unterjährige Vergabe erfolgt individuell.
Wenn Sie eine Platzzusage (Status „Zusage“) erhalten und diese annehmen, ändert sich der Status in „Zusage angenommen“. Die Zusage für einen Kita-Platz müssen Sie innerhalb von 14 Tagen verbindlich annehmen, dann erhalten Sie Ihren Betreuungsplatz. Ansonsten kann der vorgemerkte Platz neu vergeben werden.
Sobald Sie die restlichen Unterlagen bei der Kita abgegeben haben, ein Bescheid erstellt oder ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde, ändert sich der Status in „Vertrag“.
Wenn die Betreuungszeit beendet ist, oder sie den Betreuungsplatz kündigen, ändert sich der Status in „Vertrag gekündigt“.
Sofern zu Ihrem Wunschtermin kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden Sie über das Kita-Portal informiert. Ihre Vormerkung bleibt auf der Warteliste und wird bei frei werdenden Plätzen den Vergabekriterien entsprechend berücksichtigt.
Wenn Ihnen die Kita keinen Betreuungsplatz anbieten kann und Ihnen absagt, dann erhält die Vormerkung den Status „Absage“.
Durch das Kita-Portal wird Ihnen die aufwendige Betreuungsplatzsuche erleichtert. Sie können Ihr Kind - bequem von zu Hause aus - in mehreren Kitas gleichzeitig anmelden. So haben Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldungen im Blick (Menü ‘Benutzerkonto‘ unter dem Bereich ’Vormerkungen‘). Deshalb wird Ihnen die Online-Anmeldung grundsätzlich empfohlen.
Nach wie vor ist die persönliche Anmeldung auch direkt in einer Kita oder bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde möglich. Unabhängig von der Art der Anfrage wird aber jede Vormerkung im Kita-Portal im Landkreis Northeim auf der Warteliste erfasst.
Im Kita-Portal werden die Plätze der Kindertagespflege derzeit noch nicht erfasst. Informationen zu den Tagespflegepersonen und der Kindertagespflege erhalten Sie beim:
Landkreis Northeim - Fachbereich Kinder und Familie
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551/708-702 oder -703
E-Mail: kraschowski@landkreis-northeim.de
Die Plätze in der Kindertagespflege werden direkt bei den Tagespflegepersonen gebucht. Aktuelle Informationen über die Verfügbarkeit der Tagespflegepersonen erhalten Sie bei den Fachberaterinnen Kindertagespflege oder direkt bei den Tagespflegepersonen.
Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege und ab dem dritten vollendeten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte.
Der Rechtsanspruch ist von der zuständigen Stadt oder Gemeinde nicht zwingend in Ihrer Wunsch-Kita zu erfüllen. Die Kitas / Träger berücksichtigen bei der Vergabe der Plätze bedarfsgerechte Kriterien wie z.B. die Nähe zum Wohnort oder die Berufstätigkeit.
Um Ihre Wunsch-Kita festzulegen, setzen Sie diese an die erste Stelle Ihrer Vormerkliste mit der Priorität 1, gefolgt von der besten Alternative. Sie können insgesamt 3 Prioritäten vergeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Rechtsanspruch auf einen Platz gegenüber Ihrer Stadt bzw. Gemeinde haben, in der Sie wohnen. Die Kindertagesstätten sind gehalten, in erster Linie Kinder aus ihrem Einzugsbereich aufzunehmen.

Sie können Ihr Kind ab Geburt, frühestens jedoch 3 Jahre vor dem geplanten Betreuungsbeginn, über das Kita-Portal für einen Betreuungsplatz vormerken.
Bitte beachten sie, dass die Plätze grundsätzlich zum 01.08. des jeweiligen Kita-Jahres im Frühjahr des Kalenderjahres vergeben werden. Eine unterjährige Vergabe ist individuell möglich, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der Kitas für die Sie Ihr Kind auf die Warteliste setzen lassen können, ist grundsätzlich nicht begrenzt. Denken Sie bitte aber daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in vielen Einrichtungen auf die Warteliste setzen lassen, da es für die Einrichtungen sehr beliebig erscheint, wenn Sie eine hohe Anzahl an Vormerkungen abschicken. Die Auswahl ihrer Wunsch-Kitas sollte so gestaltet werden, dass sie ein Platzangebot immer annehmen können.
Ja, die Kita-Leitung kann sehen, in wie vielen und ggf. auch in welchen Einrichtungen Ihr Kind vorgemerkt ist. Diese Informationen sehen jedoch nur die Kitas / Träger, die von Ihnen eine Anmeldung / Vormerkung für einen Betreuungsplatz erhalten haben.
Die Platzvergabe kann sowohl durch die Kita-Leitungen selbst als auch im Rahmen des zentralen Anmeldeverfahrens durch die zuständige Stadt bzw. Gemeinde erfolgen. Unter der Voraussetzung, dass Ihnen einen Betreuungsplatz in der von Ihnen ausgewählten Kita angeboten werden kann, erhalten Sie frühestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn eine Zusage. Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie im Benutzerkonto im Bereich ’Vormerkungen‘ des Kita-Portals einsehen. Bei Statusänderungen werden Sie per E-Mail über neue Informationen unter dem Bereich ‘Nachrichten‘ informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Platzvergabe in der Regel zum Start des Kita-Jahres zum 01. August eines jeden Jahres erfolgt. Die Anmeldezeiträume sind in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreise Northeim verschieden. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Porträtseiten der Kitas oder auf den Webseiten der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde.
Ab dem 01.Januar 2020 besteht die Möglichkeit, dass Sie mehrere Zusagen erhalten können. Sie können sich dann für eine Einrichtung entscheiden. Mit der Annahme eines Betreuungsangebotes werden automatisch alle anderen Platzzusagen abgesagt.
Bitte beachten Sie die Zusagefrist: Nach erfolgter Zusage haben Sie 14 Tage Zeit, den Platz anzunehmen. Für den Fall, dass Sie den Platz nicht mehr benötigen oder die Frist abgelaufen ist, wird die Platzzusage aufgehoben. Der Betreuungsplatz wird dann neu vergeben.
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in einer Kita betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in der Online-Vormerkung mit anzugeben. Die betroffene Kita wird dann in der Regel das Geschwisterkind bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigen, wenn ein Betreuungsplatz frei ist.
Ja, die Anmeldung ist ein Antrag auf Aufnahme in den ausgewählten Kitas, so dass das Kind auf die Warteliste der jeweils ausgewählten Einrichtung gesetzt wird. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.
Die Vergabe der freien Plätze erfolgt gemäß den jeweiligen Platzvergabekriterien, dabei werden die von Ihnen angegebenen Prioritäten berücksichtigt.
Wenn zu Ihrem gewünschten Zeitpunkt kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, kann die Kita-Leitung Sie informieren, dass Ihr Kind erst zu einem späteren Termin aufgenommen werden kann oder dass Ihr Kind auf der Warteliste verbleibt bis ein freier Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Die Absage Ihrer Vormerkung erhalten Sie z. B. dann wenn in der Kita aktuell und auch zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Kindergartenjahr kein Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Ihr Kind steht damit dann nicht mehr auf der Warteliste dieser Einrichtung. Sie werden per E-Mail über eine neue Nachricht in Ihrem Benutzerkonto des Kita-Portals informiert und erhalten zusätzlich ein Absageschreiben per Post.
Sollten alle Ihre Vormerkungen durch die Kitas abgelehnt werden, bitten wir Sie, sich noch einmal - online über das Kita-Portal im Landkreis Northeim - bei einer weiteren Einrichtung vorzumerken. Sollte die Anfrage wieder erfolglos bleiben, melden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Stadt / Gemeinde damit dort eine Alternative gefunden werden kann.
Ja, über das Benutzerkonto können Sie die Änderungen in Ihren Kontaktdaten, Ihrer Adresse oder auch in Ihrer Online-Vormerkung (z. B. neuer Wunschtermin) durchführen. Sollten Sie bereits eine bestehende Online-Vormerkung haben, wird die Änderung Ihrer Daten an alle Kitas übermittelt, bei denen Sie Ihr Kind vorgemerkt haben.
Nein. Den persönlichen Kontakt mit der Kita wird das Kita-Portal selbstverständlich nicht ersetzen. Im Rahmen der Platzvergabe besteht auch wie bisher die Möglichkeit, dass Sie einen Termin mit der Kita vereinbaren können, um die Einrichtung kennen zu lernen und wichtige Fragen besprechen zu können.
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben am Ende der Porträtseite im Kita-Portal Ihrer Stadt / Gemeinde.
Tipp: Mit der Eingabe des Kita-Namens in den Suchkriterien im Menüpunkt 'Einrichtungssuche' kommen Sie schneller zu der jeweiligen Kita. Sollten Sie auf den jeweiligen Porträtseiten nicht die für Sie geeigneten Betreuungsangebote finden, wenden Sie sich bitte an die Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
Sie erhalten eine Zusage, wenn Ihnen in der ausgewählten Kita ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in den Kitas regelmäßig den Stand Ihrer Vormerkung erfragen. Sie erhalten die Zusage direkt über das Kita-Portal.
Ab Januar 2020 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie von mehreren Kitas eine Zusage erhalten können. Allerdings können Sie nur eine Platzzusage annehmen.
Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie jederzeit im Benutzerkonto unter dem Bereich ’Vormerkungen‘ einsehen. Über alle neue Informationen im Bereich ‘Nachrichten‘ (z.B. bei Statusänderungen) werden Sie per E-Mail informiert. Bitte beachten Sie, dass Sie im Bereich ’Nachrichten‘ nur automatisch generierte Nachrichten erhalten, auf die Sie nicht antworten können.
Wenn Sie eine Zusage erhalten, haben Sie 14 Tage Zeit, dieses Betreuungsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt direkt über das Benutzerkonto im Kita-Portal unter dem Bereich ‘Vormerkungen'. Wählen Sie bitte dazu die entsprechende Vormerkung aus und folgen Sie den Schritten der Beschreibung.
Wenn Sie eine Platzzusage annehmen, werden alle anderen Vormerkungen Ihres Kindes für den gleichen Betreuungszeitraum gelöscht. Sofern Sie eine weitere Platzzusage erhalten haben, wird diese ebenfalls automatisch abgesagt. Das erkennen Sie am geänderten Status „Absage“.
Sollten Sie innerhalb Ihrer 14tägigen Frist den Platz nicht annehmen, verfällt die Zusage und Ihre Vormerkung erhält ebenfalls den Status „Absage“. Ihr Kind wird von der Warteliste dieser Einrichtung genommen und der Betreuungsplatz kann anderweitig vergeben werden.
Die Vormerkungen ihres Kindes auf den Wartelisten anderer Einrichtungen bleiben aber erhalten.
Die Daten, die Sie bei einer Vormerkung angeben, werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt und werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Sie werden im Laufe der Vormerkung aufgefordert dieser Datenschutzerklärung zuzustimmen, um eine Online-Vormerkung durchführen zu können.
Ja. Wenn Sie das Kita-Portal nicht mehr benötigen, weil Ihr Kind schon über 14 Jahre alt ist oder Sie aus dem Landkreis verziehen, dann können Sie Ihr Benutzerkonto mit allen dazugehörigen Daten und betroffenen Anmeldungen unwiderruflich löschen.
Bitte wählen Sie dazu in Ihrem Benutzerkonto den Bereich ‘Einstellungen‘ aus und klicken Sie den Link „Benutzerkonto löschen“ an. Ihre Registrierung im Kita-Portal wird damit unwiderruflich gelöscht.