Schülerbeförderung
Im Landkreis Northeim werden derzeit ca. 6.400 Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Schulen und zurück in ihre Wohnorte befördert. Der größte Teil der Schulkinder erreicht die Schule mit dem Linienbus. Darüber hinaus werden im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs ca. 400 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Fahrzeugen (zum Beispiel Rollstuhlfahrzeugen) zu ihren Schulstandorten gefahren.
Schülerbeförderung für Schüler*innen des Sekundarbereichs II
Zum 1. August 2021 ist eine neue Schülerbeförderungssatzung in Kraft getreten. So können nun auch Schüler* innen des Sekundarbereichs II (z.B. ab Klasse 11), die sich in einer schulischen Ausbildung befinden, bei den Schülerbeförderungskosten für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr entlastet werden.
Unter §8 der neuen Schülerbeförderungssatzung sind die Voraussetzungen für die Antragsstellung. Hier finden Sie das Antragformular für die Fahrtkostenerstattung für den Sek II Bereich.
Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Bereich "Schülerbeförderung" haben, können Sie diese per E-Mail an folgende Adresse richten: schuelerbefoerderung@landkreis-northeim.de
Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.
Die wichtigsten Fragen rund um die Schülerbeförderung und witterungsbedingten Unterrichtsausfall sowie alle wichtigen Antragsformulare haben wir hier für Sie zusammengestellt: