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Denkmalschutz
Für den Denkmalschutz im Kreisgebiet gibt es drei zuständige Behörden. Während die Städte Einbeck und Northeim jeweils für ihr gesamtes Stadtgebiet die richtigen Ansprechpartner sind, ist für den übrigen Landkreis die Northeimer Kreisverwaltung zuständig.

Bodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Denkmalpflege
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates....

Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
-Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
-Art der Planung und Ausführung,
-Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
-Berichterstattung,
-abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw....

Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung
-zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
-umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
-in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
-von seinem Standort entfernt werden.
Die Genehmigungspflicht betrifft auch
-das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit...

Naturdenkmäler
Zu Naturdenkmälern können Einzelschöpfungen der Natur erklärt werden, die herausragend sind und des besonderen Schutzes bedürfen. Dies ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie aus Gründen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit, möglich.
Im Landkreis Northeim gibt es zur Zeit 150 Naturdenkmäler. Hierbei handelt es sich um Einzelbäume oder Baumreihen/ -gruppen. Die Übersichtskarte und das aktuelle Verzeichnis finden Sie hier zum...