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Gesamträumliche Entwicklung des Landkreises
Raumordnung und Regionalplanung sollen die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine umweltgerechte und zukunftsgerichtete Entwicklung des Landkreises schaffen. Dabei soll sowohl die Sicherung und Schaffung vielseitiger qualifizierter, zukunftsorientierter sowie wohnungs- und siedlungsnaher Arbeitsplatzstrukturen und einer ausreichenden Wohnraumversorgung als auch der dauerhafte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung und Weiterentwicklung der naturräumlichen, regionalen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Vielfalt angestrebt werden.
Die Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises sind angelehnt an das Landes-Raumordnungsprogramm für den Landkreis Northeim konkretisiert und ergänzt. Das Ergebnis ist im ersten Kapitel des dritten RROP-Gesamtentwurfs dargestellt. Relevante Dokumente dazu sind hier zu finden.