Landkreis Northeim

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Dientleistungen zu Tierseuchen

Informationen zur Lebenslage

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DetailinformationenzuklappenFischhaltung (EU-Zulassung) - Erklärung der Seuchenfreiheit für Aquakulturbetriebe
DetailinformationenzuklappenGewerblicher Viehhandel: Anzeige
Wer -gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder -gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder -eine Sammelstelle betreiben will, muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
DetailinformationenzuklappenPrivate Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Wer bei einer Reise ins Ausland Ihr Heimtier (Haustier) mitnehmen will oder ein im Ausland erworbenes Heimtier nach Deutschland einführen möchte, muss verschiedene Regelungen beachten. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union benötigen Hunde, Katzen und Frettchen einen EU-Heimtierausweis. Der Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das Tier muss dafür mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Die Nummer des Transponders wird anschließend in den...
DetailinformationenzuklappenTierseuche Anzeige
--- Tierseuchenverdachtsmeldung Tierseuchenverdachtsmeldungen können außerhalb der Dienstzeiten über die Rettungsleitstelle Tel. 05551 606600 an die diensthabenden Amtstierärzte weitergeleitet werden. --- Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen...
DetailinformationenzuklappenTierseucheninfo Niedersachsen
Informationen zur Tierseuchenbekämpfung vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Tierseucheninfo Niedersachsen
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
Wenn Sie Tiere befördern möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmer vom zuständigen Veterinäramt. Dabei können zwei Zulassungen unterschieden werden: -Eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer bis zu 8 Stunden (Typ 1) und  -eine Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (lange Beförderung: Typ 2). Für eine Zulassung des Typ 1 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich Ihres Standorts/Firmensitzes, qualifiziertem Personal und...
DetailinformationenzuklappenTierveranstaltung-Genehmigung
DetailinformationenzuklappenViehveranstaltung überregional
Veranstaltungen nach der Viehverkehrsverordnung mit landesweiter, bundesweiter o. internationaler Beteiligung (Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art) sind vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
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