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Flüchtlingsunterkunft
Flüchtlingsunterkunft am Goseplack
Der Landkreis Northeim hat zur vorübergehenden Unterbringung geflüchteter Menschen, die Liegenschaft Hotel Altes Forsthaus (Goseplack) in Hardegsen angemietet.
Nachfolgend aufgeführt finden Sie einige FAQ zu der Unterkunft in Hardegsen.
An wen kann ich mich, bei Fragen rund um die Flüchtlingsunterkunft und zu den Flüchtlingen wenden?
Kontakt Landkreis Northeim:
- Flüchtlingssozialarbeit (Fachbereich Migration und Integration): Tel.:05551 / 708-773 und -776 oder E-Mail: migration-integration@landkreis-northeim.de
- Wohnungsakquise (Fachbereich Migration und Integration):
Te.: 05551 / 708-789 und -198
E-Mail: wohnungssuche@landkreis-northeim.de
Kontakt Stadt Hardegsen:
- Fachbereichsleitung Zentrale Dienste, Soziales und Ordnung: Tel.: 05505/ 503-12
- Familien- und Generationsbeauftragte: Tel.: 05505/ 503-45
Kontakt Polizei Northeim:
- Herr M. Heise: Tel.: 05551 – 7005 209
An wen kann ich mich wenden, wenn ich unterstützen und helfen möchte?
Bis sich Strukturen vor Ort etabliert haben, können sich Personen, die helfen oder unterstützen möchten, an die Flüchtlingssozialarbeit des Landkreises Northeim wenden: Landkreis Northeim, Fachbereich Migration und Integration, Tel.:05551 / 708-773 und -776 oder per E-Mail: migration-integration@landkreis-northeim.de
Was hat der Landkreis Northeim bereits unternommen um die geflüchteten Menschen anderweitig unterzubringen?
Durch den Landkreis Northeim wurden bereits diverse Bemühungen zur Wohnraumakquise vorgenommen, um die Flüchtlinge dezentral unterzubringen. Es wurden Vermieter:innen aus bereits bestehenden Mietsverhältnissen kontaktiert, Kleinanzeigen und Zeitungsinserate geschaltet, Presseaufrufe zur Wohnungssuche vorgenommen, Flyer für potentielle Vermieter:innenentwickelt sowie die Bürgermeister:innen der Städte und Gemeinden um Unterstützungen und Meldung von freiem Wohnraum gebeten. Trotz der Bemühungen ist es nicht gelungen, geeigneten Wohnraum rechtzeitig in aktuell benötigtem Umfang anzumieten.
Warum ist es Aufgabe des Landkreises Northeim, sich um die Unterbringung der Geflüchteten zu kümmern?
Der Bund verteilt die Asyl suchenden ausländischen Flüchtlinge auf die Bundesländer. In Niedersachsen ist im Nieders. Aufnahmegesetz geregelt, dass die Geflüchteten auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Diese wiederum verteilen die Geflüchteten auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiter. Die Unterbringung der Flüchtlinge ist somit eine dem Landkreis Northeim gesetzlich nach dem AufnG zugewiesene Aufgabe, die er unter Verzicht auf die Heranziehung der Städte und Gemeinden selbst wahrnimmt. Neben der bundesrechtlichen Ermächtigung für die landesinterne Verteilung, füllt das Aufnahmegesetz auch die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für die neuzugewanderten Asylsuchenden aus. Die daraus resultierenden Aufgaben umfassen sowohl die Versorgung mit Wohnraum als Sachleistung als auch die Regelung der Leistungsansprüche sowie die Betreuung der Flüchtlinge.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich freien Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten habe?
Wenn Sie freien Wohnraum haben, können Sie sich beim Landkreis Northeim, Fachbereich Migration/Integration per Telefon unter 05551/708-789 und -198 oder per E-Mail unter wohnungssuche@landkreis-northeim.de melden.
Warum wurde die ehemalige Rainald-von-Dassel Schule ausgewählt?
- Das Schulgebäude ist Eigentum des Landkreises Northeim
- Das Schulgebäude bietet ausreichend Platz
Wie lange bleiben die Flüchtlinge in der Unterkunft?
Die tatsächliche Dauer der Unterbringung der geflüchteten Personen wird individuell variieren, da im Kreisgebiet weiter nach Wohnraum gesucht wird, um zeitnah die Flüchtlinge aus der Liegenschaft in Dassel in geeigneten Wohnungen im Kreisgebiet unterzubringen.
Wie sollen sich die Geflüchteten angesichts der Lage der Unterkunft in Dassel versorgen?
Der Pauschalpreis umfasst neben der eigentlichen Unterbringung der geflüchteten Menschen auch folgende Leistungen:
- Verpflegung unter Berücksichtigung ethnischer Belange inklusive Getränke
(3 Mahlzeiten pro Tag, davon mindestens 1 warme Mahlzeit) - Reinigung der Gemeinschaftsräume und sanitären Anlagen. Die jeweiligen Zimmer werden von den geflüchteten Menschen selbst gereinigt.
- Hausmeisterdienste
- Sicherheitsdienst an 24 Stunden an 7 Tagen / Woche
- Mitarbeitende der Hilfsorganisation Johanniter sind rund um die Uhr vor Ort
- Geflüchtete können sich vor Ort von Sozialarbeiter*innen beraten lassen
Welche Aufgaben hat der Sicherheitsdienst vor Ort?
Von dem Betreiber wird fachlich qualifiziertes Sicherheitspersonal vorgehalten, welches 24 Stunden, 7 Tage die Woche in der Wohnanlage anwesend sein soll. Der Sicherheitsdienst wird regelmäßige Rundgänge innerhalb und außerhalb der Wohnanlage vornehmen und dient in erster Linie zum Schutz der Bewohner:innen als auch der Einrichtung. Ebenfalls stehen immer 4 Sicherheitskräfte rund um die Uhr, sowohl für die geflüchteten Menschen als auch für externe Institutionen und Behörden, als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wie viele Geflüchtete sind in Dassel untergebracht?
Die Unterkunft in Dassel bietet bei voller Belegung Platz für maximal 300 Personen.
Aus welchen Ländern bzw. Kulturkreisen stammen die geflüchteten Menschen?
Afghanistan, Syrien, Türkei, Ghana, Ruanda, Guinea, Armenien, Pakistan, Libanon, Sudan, Nigeria, Mazedonien, Kolumbien
Ist dauerhaft ein Dolmetscher in der Unterkunft anwesend?
Eine feste Sprachmittlerin für kurdisch und arabisch unterstützt die Menschen vor Ort. In der täglichen Kommunikation werden außerdem technische Hilfsmittel wie Übersetzungs-App genutzt.
Handelt es sich um Einzelpersonen oder um Familien?
In Dassel werden Familien sowie allein reisende Personen gleichermaßen untergebracht.
Kennen sich die Geflüchteten untereinander?
Da die geflüchteten Menschen zurzeit aus verschiedenen Standorten der Landesaufnahmebehörde (u.a. Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Bad Fallingbostel) zugewiesen werden, kennen sich die Familien in der Regel vorher nicht.
Steht für die geflüchteten Menschen vor Ort eine Betreuung zur Verfügung?
Zwei Mal die Woche ist die Flüchtlingssozialarbeit vor Ort. Mitarbeitende der Johanniter sind zudem rund um die Uhr in der Unterkunft ansprechbar.
Jederzeit können Geflüchtete außerdem die Flüchtlingssozialarbeiter*innen des Landkreises Northeim kontaktieren, per Mobiltelefon, E-Mail oder persönlich im Kreishaus.
Wie sehen die Freizeitangebote für Flüchtlinge aus und dürfen sie arbeiten?
Eine Arbeitsaufnahme von den Geflüchteten ist grundsätzlich nach drei Monaten in Deutschland möglich. Allerdings ist dies zusätzlich noch abhängig vom Stand des Asylverfahrens.
Eine Freizeitgestaltung kann z.B. durch eine Kontaktaufnahme zu örtlichen Sportvereinen erfolgen, außerdem wurde ein Raum für Kinder in der Unterkunft eingerichtet. Auch Ballsport kann auf dem Gelände der Unterkunft gespielt werden.
Gibt es Angebote zur Förderung der Integration?
Für alle neuzugewiesenen Personen wird grundsätzlich der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs geprüft. Dies gilt auch für Personen, die in der Gemeinschaftsunterkunft am Goseplack untergebracht sind. Zudem gibt es im ganzen Landkreis auch verschiedene andere Integrationsangebote. Die Möglichkeiten der Umsetzung eines Integrationsangebotes vor Ort werden zurzeit geprüft.
Gehen die Kinder in den Kindergarten oder die Schule?
Kinder, die in der Unterkunft in Dassel untergebracht werden, werden so schnell wie möglich in einer der Schulen vor Ort angemeldet. Es werden immer gut erhaltene Schulranzen gesucht. Sollten Sie einen Ranzen abzugeben haben, melden Sie sich gern beim Fachbereich Migration (Kontaktdaten oben rechts auf der Seite).
Dürfen die Geflüchteten die Unterkunft verlassen?
Die Geflüchteten dürfen die Einrichtung jederzeit verlassen um ihren Alltag zu gestalten. Grundsätzlich ist es Geflüchteten auch erlaubt, aus der Unterkunft auszuziehen, wenn eigenständig oder mit Hilfe von Dritten eine eigene, angemessene Wohnung im Landkreis Northeim gefunden wurde.