Zweite Chance Plus - Hilfe bei Schulverweigerung
- zwischen 12 und 26 Jahre alt bist
- auf eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule gehst
- deine Schulpflicht noch nicht erfüllt hast
- keine Motivation hast, die Schule zu besuchen oder aktiv am Unterricht teilzunehmen
sind wir für dich da. Vertraulich und kostenlos hören wir dir zu und helfen dir, deine Ziele zu finden und zu erreichen. Beim Übergang zwischen Schule und Beruf unterstützen wir dich.
Auch Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte oder Schulsozialkräfte können sich bei uns melden wenn sie das Gefühl haben, dass ein Schüler oder eine Schülerin sich verweigert oder durch andere Verhaltensweisen die schulische Laufbahn gefährdet.
Schulabsentismus oder auch Schulverweigerung bezeichnet verschiedene Formen des "Nicht zur Schule Gehens".
Wenn Schülerinnen oder Schüler über einen längeren Zeitraum und wiederholt unentschuldigt fehlen, spricht man von einer aktiven Schulverweigerung.
Ist ein Schüler oder eine Schülerin physisch anwesend, folgt dem Unterricht aber länger nicht, nennt man das eine passive Schulverweigerung.
Die Schulpflicht beträgt in Deutschland zwölf Jahre. Das regelt das Niedersächsische Schulgesetz. Sie ist also nicht automatisch damit beendet, dass jemand volljährig ist.
Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht fern und hat dafür keine Entschuldigung, muss die Schule dies dem Ordnungsamt melden. Jedes unentschuldigte Fehlen ist eine Verletzung der Schulpflicht. Dafür kann eine Geldbuße angeordnet werden, die bei Nichtzahlung auch in Form von Sozialstunden oder Jugendarrest abgeleistet werden kann.
Das Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier wird durch das Bundeministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und den Europäischen Sozialfond gefördert.