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Bekanntmachung zur elektronischen Antragstellung für bauaufsichtliche Verfahren ab dem 01.01.2024
Mit Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wurde für verschiedene bauaufsichtliche Verfahren eine elektronische Antragstellung festgelegt. Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Northeim wird die elektronische Übermittlung von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Abbruchanzeigen und weiteren bauaufsichtlichen Verfahren ab dem 1. Januar 2024 möglich sein.
Das Gesetz zur Änderung der NBauO wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) Nr. 43/2021 vom 16. November 2021, S. 732 – 738 bekannt gemacht und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die elektronische Kommunikation gilt für alle Verfahren nach § 3 a Absatz 1 Satz 1 NBauO. Die Festlegung des Termins erfolgte auf Grundlage des § 86 Absatz 8 NBauO.
Hier gelangen Sie zur elektronischen Antragstellung: https://ni.digitalebaugenehmigung.de/lk-northeim/
