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Sonderpädagogische Förderung / Inklusion
Keinem Kind wird in Niedersachsen der Zugang zu einer bestimmten Schule oder Schulform aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt. So sieht es auch Artikel 24 („Bildung“) der UN-Behindertenrechtskonvention vor, der Menschen mit einer Behinderung den diskriminierungsfreien Zugang zum Bildungssystem garantiert. In Niedersachsen ist daher jede Schule eine inklusive Schule.
Im niedersächsischen Schulwesen gibt es eine zweigeteilte Zuständigkeit für Schulen. Das Land Niedersachsen ist u. a. für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an den öffentlichen Schulen zuständig. Der Landkreis Northeim ist als Schulträger für die Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraums, die Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln sowie für die Zuweisung von Haushaltsmitteln verantwortlich.
Das RZI Northeim hat die vom Nieders. Kultusministerium (MK) übertragene Aufgabe, ein regionales Inklusionskonzept für den Bereich schulische Bildung zu erstellen. Im Rahmen eines Prozesses mit unterschiedlichen Akteuren ist dieses Konzept zu entwickeln.
Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI)
Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule. Mit seinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen steht es Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulen, schulischem Personal, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.
Es ist Teil des Fachbereiches Inklusive Bildung im Dezernat 2 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig.
Eine wesentliche Aufgabe ist die ortsnahe Beratung in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung, unabhängig von einem bereits festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Prävention durch frühzeitige Koordinierung der Förderung, bevor gegebenenfalls die Feststellung eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung notwendig wird.
Zur Beratung und Unterstützung können die Fachberatung sonderpädagogische Förderung und Inklusion sowie folgende Mobilen Dienste in den folgenden Bereichen beauftragt und hinzugezogen werden:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Hören
- Sehen
Im Zusammenwirken mit dem Landkreis Northeim, den kommunalen Schulträgern, Schulen und anderen regionalen Akteuren entwickelt das RZI ein regionales Inklusionskonzept auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben, das kontinuierlich fortgeschrieben wird.
