Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren beim Landkreis Northeim haben wir hier für Sie zusammengestellt.
1. Was ist ein öffentlicher Auftrag?
Von einem öffentlichen Auftrag spricht man, wenn der Auftraggeber einen entgeltlichen Vertrag mit einem Unternehmen schließt, der eine Liefer-, Bau- oder Dienstleistung enthält, also in der Regel immer dann, wenn der Auftraggeber eine Leistung kauft, mietet, pachtet oder least. Auch die Konzessionsvergabe fällt unter die Regeln des Vergaberechts, etwa für bestimmte Leistungen, wenn dem Auftragnehmer eine geldwerte Leistung, also zum Beispiel die kostenlose Überlassung von Grundstücken oder Nutzungsrechten als Entgelt zukommt.
2. Welche Kosten entstehen durch eine Teilnahme an einer Ausschreibung?
Für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren entstehen Ihnen keine Kosten. Die Vergabeunterlagen werden bei einer Freihändigen Vergabe per Mail versandt. Für die Teilnahme an beschränkten oder öffentlichen Ausschreibungen müssen Sie sich beim "Deutschen Vergabeportal" (DTVP) registrieren. Der Vergabemarktplatz des Landes Niedersachsens, über den der Landkreis Northeim die Vergabeunterlagen veröffentlicht, ist an diese überregionale Plattform angebunden.
Hinweise zur Angebotsabgabe
3. Wie muss ich mein Angebot abgeben?
Den Ausschreibungsunterlagen ist jeweils zu entnehmen, welche Arten der Einreichung des Angebotes die Zentrale Vergabestelle zulässt. Dies kann die Abgabe per Post, elektronisch über den Vergabemarktplatz durch das Mantelbogenverfahren, die fortgeschrittene elektronische Signatur oder der qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. In der Regel sind alle Arten der Angebotsabgabe zugelassen. Lediglich bei einer freihändigen Vergabe ist die Einreichung per E-Mail über die E-Mailadresse vergabestelle@landkreis-northeim.de möglich.
Bei der Zustellung durch die Post beachten Sie bitte die Beförderungszeiten. Senden Sie das Angebot rechtzeitig ab. Verspätet eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt und gewertet werden.
4. Wie lange dauert ein Vergabeverfahren?
Die Dauer eines Vergabeverfahrens hängt von der Art der Vergabe ab. Öffentliche und beschränkte Ausschreibungen werden innerhalb der angegebenen Bindefrist abgeschlossen. Die Bindefrist hängt von verschiedenen Einflüssen ab, wie bspw. die Einbindung von Entscheidungsgremien oder vorgeschriebene Ausschreibungsfristen. Eine freihändige Vergabe wird hingegen in der Regel binnen weniger Tage zum Abschluss gebracht.
5. Kann ich am Termin der Angebotsöffnung teilnehmen?
Im Bereich der VOB ist eine Teilnahme des Bieters oder seines Bevollmächtigten am Submissionstermin, der sogenannten Angebotseröffnung, möglich.
Im Bereich der VOL ist eine Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht möglich. Ebenfalls werden die Submissionsergebnisse nicht versandt.
Zwischen der Angebotsöffnung und der Zuschlagserteilung gibt es keine Verhandlungen zwischen den Bietern und dem Auftraggeber.
6. Wie kann ich Fragen zum Vergabeverfahren stellen?
Falls Fragen zum Vergabeverfahren bestehen, kann ein Bieter um ergänzende Informationen bitten. Die Vergabestelle wird bei der Beantwortung von Fragen bei wichtigen Auskünften, die die geforderte Leistung oder die Preisermittlung betreffen, alle Bewerber gleichzeitig informieren, um einen Wissensvorsprung eines Einzelnen zu vermeiden.
Die Bieterfragen sind per Mail an die Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz zu senden. Von dort werden die Fragen ebenfalls per Mail beantwortet. Die Frist, bis zu welchem Tage Sie Bieterfragen stellen können, ist in den Ausschreibungsunterlagen genannt. Sollte keine Frist benannt sein, so können Sie bis zu 3 Tage vor der Angebotsöffnung Bieterfragen stellen.
7. An wen wird der Auftrag vergeben?
Der Zuschlag wird in der Regel dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Hierbei werden verschiedene Kriterien wie bspw. Preis, Kundendienst, Folgekosten, Lieferfristen, Betriebskosten, Rentabilität, Qualitätsmerkmale des Produkts, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Ausführungszeitraum oder –frist berücksichtigt. Die im jeweiligen Ausschreibungsverfahren geltenden Zuschlagskriterien werden in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen vorab vollständig transpatent gemacht.
8. Werden Referenzen benötigt, um an einem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen?
In den Angebotsunterlagen beziehungsweise der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Referenzen gefordert werden. Diese sind dann dem Angebot beizufügen.