Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Angaben zu einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung freiwillig sind. Sie dienen der Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften nach dem SGB IX. Sollte bei Ihnen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegen, Sie aber nicht wünschen, dass diese beim Einstellungsverfahren berücksichtigt wird, dann wählen Sie in der nachfolgenden Frage bitte „Nein“ aus. Liegt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor, die im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden soll?
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