Landkreis Northeim

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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Allgemeine Informationen

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung innerhalb der EU auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Die neuen Führerscheine werden dann nur noch eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben und müssen anschließend verlängert werden.

Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - die Kartenführerschein ebenso wie die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine.

Die Umstellung auf den neuen Führerschein erfolgt in einem Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran, in einem nächsten Schritt dann die Kartenführerscheine. Wann es spätestens soweit ist, zeigen die Tabellen.

Wir bitten Sie, den Umtausch Ihres Führerscheins erst dann zu beantragen, wenn es erforderlich wird. Die Fristen zum Umtausch enden jeweils erst im Januar, so dass wir jeweils eine Antragstellung ab Herbst des Vorjahres empfehlen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre gelten.

Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, ist das Geburtsdatum entscheidend:

Geburtstsjahr des Inhabers/der Inhaberin der Fahrerlaubnis
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch¹:

Ausstellungsjahr

Stichtag des Umtauschs

1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004 19. Januar 2027
2005 - 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 - 18. Januar 2013   19. Januar 2033

¹ Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ihren alten Führerschein dürfen Sie nicht mehr benutzen, aber selbstverständlich behalten.


Der ADAC hat ein Video erstellt, in dem das Thema nochmals anschaulich erklärt wird:

Verfahrensablauf
  1. Sie geben den ausgefüllten Antrag persönlich in der Führerscheinstelle ab.
  2. Vor Ort tätigen Sie die Unterschrift, die dann auf Ihren neuen Führerschein kommt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen.
  3. Sie bezahlen bei Beauftragung des neuen Führerscheins bar oder mit EC-Karte
  4. Sie erhalten eine Information, dass Sie den neuen Führerschein abholen können. Mit einer Vollmacht kann er auch von einer anderen Person abgeholt werden. Spätestens jetzt wird auch der alte Führerschein entwertet. Falls Sie den neuen Führerschein per Post erhalten wollen, muss ihr alter Führerschein bereits im Vorfeld entwertet werden.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Führerscheinstelle im Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim. Ihren Antrag für den Umtausch der Führerscheine können Sie bei der Führerscheinstelle in Northeim stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis / Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Alter Führerschein
  • Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die Behörde per E-mail an den Landkreis Northeim senden.
Welche Gebühren fallen an?

Standardmäßig wird der neue Führerschein per Direktversand zu Ihnen geschickt. Die Kosten betragen in diesem Fall 32,80 Euro. In Ausnahmefällen kann der neue Führerschein auch persönlich in der Führerscheinstelle abgeholt werden. Die Kosten betragen dann 26,50 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.

Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.


Gegenüberstellung Klassen

alt

neu
1 A unbeschränkt
1 A A beschränkt
1 B A1
2 C, CE, T
2* D. DE
3 B, BE, C1, C1E
3* D1, D1E
4 M
5 L
Mofa Mofa
Krankenfahrstühle Krankenfahrstühle


*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

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