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Anerkennung, Erweiterung der Anerkennung, Anerkennung einer Zweitniederlassung und Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) nach Landesbauordnung
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
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