Landkreis Northeim

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Anzeige anzeigepflichtiger Vorgänge und meldepflichtiger Vorkommnisse gegenüber der Aufsichtsbehörde

Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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