Landkreis Northeim

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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Allgemeine Informationen

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Eine Außerbetriebsetzung ist unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in jeder Zulassungsbehörde möglich.

Im Landkreis Northeim ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr - zuständig.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • formlose Verbleibserklärung, ggf. mit einem vom Verwerter ausgestelltem Verwertungsnachweis. Bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5 t Gesamtgewicht im Ausland und bei Verwertung im Inland im Zuge der Außerbetriebsetzung bestätigt.
Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Außerbetriebsetzung wird direkt nach ihrer Verarbeitung in der Zulassungsstelle dem Zoll und der Versicherung gemeldet und dort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges verbleibt nach der Außerbetriebsetzung auf dem Fahrzeug und kann bei späterer Wiederzulassung wieder verwendet werden. Soll es für ein anderes Fahrzeug verwendet werden, muss es bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Zur Dienstleistung Wunschkennzeichen reservieren.

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Außerbetriebsetzung auch online durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im ersten Abschnitt auf dieser Seite.

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