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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.