Landkreis Northeim

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Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen nach Bauordnungsrecht: Anerkennung

Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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