Das Angebot richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bis zur Vollendung der Volljährigkeit. Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder können ergänzend je nach Altersgruppe stationäre Eingliederungshilfeangebote vorgehalten werden.
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Betreutes Wohnen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist der Landkreis Northeim.