Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung
- bei einem Alter ab 21 Jahren alle zwölf Monate
- bei einem Alter von 18 bis 20 Jahren alle sechs Monate
wahrzunehmen.
Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung
wahrzunehmen.
