Landkreis Northeim

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Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung

  • bei einem Alter ab 21 Jahren alle zwölf Monate
  • bei einem Alter von 18 bis 20 Jahren alle sechs Monate

wahrzunehmen.

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