Landkreis Northeim

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Allgemeine Informationen

Was ist Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient als Form der Sozialhilfe dazu, den notwendigen Lebensunterhalt älterer Menschen oder dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen sicherzustellen. Mit dem Begriff notwendiger Lebensunterhalt ist der Bedarf eines Menschen gemeint, der zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zwingend erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt wird mit Hilfe von Regelbedarfen bestimmt. Zudem gibt es in bestimmten Einzelfällen die Möglichkeit, Mehrbedarfe bzw. einmalige Bedarfe geltend zu machen.

Damit Sie Leistungen der Grundsicherung erhalten können, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag auf Grundsicherung können Sie hier runterladen. Der Antrag muss von allen Antragstellern unterschrieben sein.

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