Landkreis Northeim

Inhaltsbereich

Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

Allgemeine Informationen

Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt verfolgt den Zweck, Menschen zu helfen ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit dem Begriff notwendiger Lebensunterhalt ist der Bedarf eines Menschen gemeint, der zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zwingend erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt wird mit Hilfe von Regelbedarfen bestimmt. Zudem gibt es in bestimmten Einzelfällen die Möglichkeit, Mehrbedarfe geltend zu machen.

Damit Sie Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten können, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie hier runterladen.

zurück