Landkreis Northeim

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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen

Allgemeine Informationen

Über die oben stehende Verlinkung gelangen Sie zur Onlinewunschkennzeichenreservierung.

Bei der Auswahl der Unterscheidungszeichen sind jedoch Besonderheiten zu beachten:

  • Es sind maximal acht Zeichen auf einem Kennzeichen erlaubt.(Zeichen sind: Buchstabe und Zahl sowie auch die Einträge von E-Kennzeichen / Saison und/oder H-Kennzeichen).
  • Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind gesetzlich nicht zulässig und daher zur Verwendung gesperrt.
  • Die Einträge von E-Kennzeichen (E) / Saison und/oder H-Kennzeichen (H) sind Kennzeichenzusätze, die nicht unter den Suchmerkmalen einzutragen sind.
  • Für Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen stehen aus Platzgründen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen (NOM, EIN oder GAN) (z.B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern oder ein Buchstabe und drei Ziffern) zur Verfügung.
  • Für H-Kennzeichen mit Saison und E-Kennzeichen mit Saison stehen aus Platzgründen maximal drei Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen (NOM, EIN oder GAN) (z.B. zwei Buchstaben und eine Ziffer oder ein Buchstabe und zwei Ziffern) zur Verfügung.
  • Bitte beachten Sie, dass die Reservierung automatisch aufgehoben wird, wenn nicht innerhalb des Reservierungszeitraums eine Zulassung erfolgt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Das Prägen von Kennzeichen vor der durchgeführten Zulassung erfolgt auf eigene Gefahr.
An wen muss ich mich wenden?

Sofern sich der im Personalausweis eingetragene Hauptwohnsitz im Kreisgebiet befindet, ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim zuständig. Bei juristischen Personen gilt der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung.

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