Als Ausländerin oder Ausländer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben als Asylbewerber oder Asylbewerberin eine Aufenthaltsgestattung
- Sie haben eine der in § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes ausdrücklich genannten Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen
- Sie besitzen eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
- Sie sind ausreisepflichtig
- Sie sind Ehemann oder Ehefrau beziehungsweise ein minderjähriges Kind von Anspruchsberechtigten
- Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt
Vorrangig müssen Sie verfügbares eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen, ehe Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Das gilt auch, wenn Sie Ansprüche gegenüber Dritten haben, die Ihren Lebensunterhalt abdecken können.
Geflüchtete Menschen können im Rahmen des AsylbLG folgende Asylbewerberleistungen beziehen:
- Grundleistungen wie z. B. Geldbetrag zur Deckung des persönlichen Grundbedarfs (z.B. für Nahrung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege) sowie Sachleistungen für notwendige Kosten der Unterkunft und Heizung und für Gebrauchsgüter des Haushalts (Wohnungserstausstattung).
- Leistungen bei akuter Krankheit (Krankenhilfe), Schwangerschaft und Geburt
Die Krankenscheine, welche für den Besuch eines Arztes oder Zahnarztes notwendig sind, werden den Leistungsberechtigten automatisch zugesandt und sind jeweils für ein Quartal gültig.
- Leistungen nach § 2 AsylbLG: Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten analoge Leistungen nach dem SGB XII.
Neben höheren Leistungen erhält der Leistungsberechtigte auch die Aufforderung zur Wahl einer Krankenkasse. Von der Krankenkasse wird dem Versicherten dann eine Krankenversicherungskarte ausgehändigt. Zudem muss nun das Eintreten unregelmäßiger Bedarfe (z.B. neue Waschmaschine) berücksichtigt und Beträge dafür selbst angespart werden.