Landkreis Northeim

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Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen

Allgemeine Informationen

Bei Sonderobjekten kann als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder durch die zuständige Kommune die Vorlage eines Feuerwehrplans gefordert werden.

Der Feuerwehrplan wird vom Landkreis Northeim an die örtliche Feuerwehr weitergeleitet und dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege für die Feuerwehr, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Die Gliederung und Gestaltung von Feuerwehrplänen wird durch DIN-Vorschriften und der ergänzenden Vorgaben des Landkreises Northeim vorgegeben. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden, so dass Sie bei baulichen oder organisatorischen Änderungen angepasst werden müssen.

Eine Brandschutzordnung nach DIN14096 kann im Rahmen einer Baugenehmigung gefordert werden. Sofern diese notwendig ist, ist diese mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder der zuständigen Berufsgenossenschaft abzustimmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Feuerwehrplan

Welche Gebühren fallen an?

Es können in begründeten Fällen Gebühren nach der Satzung über Kostenersatz für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes des Landkreises Northeim anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Sie sollten regelmäßig alle zwei Jahre auf Ihre Richtigkeit und Aktualität geprüft werden.

Rechtsgrundlage

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

DIN 14095

Ergänzende Vorgaben zur Erstellung von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen des Landkreises Northeim

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