Landkreis Northeim

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Schulärztliche Untersuchung Durchführung Einschulungsuntersuchung

Allgemeine Informationen

Durch die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes festgestellt werden, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. So kann eine rechtzeitige Beratung über mögliche Behandlungswege und Fördermaßnahmen erfolgen.

Die SEU umfasst die Beurteilung folgender Bereiche:

  • Körperliche Entwicklung
  • Seh- und Hörvermögen, inklusive Wahrnehmungsfähigkeit
  • Sprachentwicklung
  • Konzentration und Ausdauer
  • Kognitive (geistige) Fähigkeit
  • Grob- und Feinmotorik sowie Visuomotorik (Auge-Hand-Koordination)
  • Sozial-emotionale Entwicklung
  • Impfstatus
Verfahrensablauf

Die Untersuchungen finden im Zeitraum von September bis Juni statt. Hierzu erhalten Sie von den Gesundheitsdiensten eine schriftliche Einladung. Untersucht wird in den Gesundheitsdiensten in der Hauptstelle Northeim sowie den Außenstellen Uslar, Einbeck und Bad Gandersheim.

Nach der Untersuchung erhalten Sie und die entsprechende Schule eine schriftliche Empfehlung mit schulrelevanten Inhalten. Die endgültige Entscheidung über die Einschulung oder ggfs. eine Rückstellung obliegt der Schule.

Füllen Sie gern zur Vorbereitung diesen freiwilligen Online-Fragebogen aus. Die ID Ihres Kindes wird Ihnen mit der Einladung übermittelt.

An wen muss ich mich wenden?

Sollten Sie Fragen im Vorfeld, bei oder nach der Untersuchung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Zum Team während der Untersuchungen gehören Sozialmedizinische Angestellte sowie Ärzte oder Ärztinnen des öffentlichen Gesundheitswesens (siehe Kontakte).

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