Das Angebot der schulbegleitenden Hilfe richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe vom Schuleintritt bis zur Vollendung der Schulzeit.
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Schulbegleitung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist der Landkreis Northeim.
| Leitfaden Schulbegleitkräfte (149 kB) |
