Landkreis Northeim

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Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern: Erteilung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Northeim. Ihre Ansprechpersonen finden Sie auf dieser Seite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Den Umfang der erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Beteiligung komplett weitergeleitet.

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