Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Northeim. Ihre Ansprechpersonen finden Sie auf dieser Seite.
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Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern: Erteilung
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Umfang der erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Beteiligung komplett weitergeleitet.
