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Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte
Sperrmüll ist Abfall aus Haushaltungen, der selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen seiner Sperrigkeit, seines Gewichtes oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in die Hausmülltonne passt.
Dazu gehören z.B. Schränke, Betten, Matratzen, Lattenroste, Sofas, Sessel, Tische, Stühle, Teppiche, Fußbodenbeläge, Elektrogroßgeräte wie Herd, Kühlschrank und Waschmaschine und Elektrokleingeräte.
Nicht mitgenommen werden:
- Autoteile z.B. Felgen, Reifen, Auspuffteile, Autositze
- Baustellenabfälle z.B. Fenster, Türen Trennwände, Holzteile
- Fest installierte Gegenstände aus dem Haus wie. Heizkessel, Öltanks
- Gegenstände aus dem Außenbereich wie Regentonnen, Sonnenschirme, Pools, Trampoline, Rutschen.
- Holz aus dem Gartenbereich wie: Garten-und Sichtschutzzäune, Pergolen, Balkongeländer, Klettergerüste, Euro-Paletten
- Sanitärkeramik: Badewannen, Waschbecken, Toilettenbecken, Bidet, Duschwannen
Auch nicht mitgenommen werden Abfälle in Säcken, Kisten und Kartons. Sie gehören in den Restabfall oder in einen Sack mit einer Gebührenplakette versehen an die Restabfuhr.
Alle aufgeführten Abfälle können gegen Gebühr zu den Deponien des Landkreises gebracht werden.
Haushaltsgroßgeräte werden zusammen mit Kühlgeräten abgeholt.
Die Abholung kann mit der Sperrmüllkarte erfolgen, die bei den Städten und Gemeinden ausliegt und dort mitgenommen werden kann. Die Karte können Sie mit einer Antwortkarte in einem Briefumschlag an die Kreisabfallwirtschaft senden oder an einem Müllfahrzeug abgeben.
Außerdem kann die Sperrmüllabholung direkt im Internet bestellt werden (s. Eingabemaske unten auf der Seite).
Personen, die ihren Sperrmüll selbst zu einer Deponie im Landkreis Northeim bringen möchten, können die Sperrmüllkarte auch online herunterladen und ausgefüllt mitbringen. Die Download-Version der Sperrmüllkarte gilt nur für Selbstanlieferer!
