Landkreis Northeim

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Unbedenklichkeitsbescheinigung (gem. § 27 Sprengstoffgesetz)

Hinweise

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Rechtliche Hinweise

Wer im privaten Bereich mit Sprengstoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) umgehen will (zum Wiederladen von Munition, zum Vorderladerschießen oder Böllern), braucht eine behördliche Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.

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