Wer im privaten Bereich mit Sprengstoffen (Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver) umgehen will (zum Wiederladen von Munition, zum Vorderladerschießen oder Böllern), braucht eine behördliche Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
Ich möchte an folgendem Lehrgang teilnehmen:
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder