Zentraler Bestandteil der Feierstunde war das offizielle Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, bei dem die Neubürger*innen sich dazu verpflichteten, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Erst mit der Übergabe der Urkunden wurde die Einbürgerung rechtlich wirksam.
Die neuen Bürger*innen stammen aus dem Irak, Libanon, Syrien, Serbien, Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Jordanien, Mazedonien, der Türkei, Albanien, Indien, dem Iran, Polen, Haiti, Portugal und Groß Britannien. Zwei Personen waren staatenlos.