Ein zentraler Bestandteil der Feierstunde war das offizielle Bekenntnis, bei dem die Neubürger*innen sich dazu verpflichteten, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Erst mit der Übergabe der Urkunden wurde die Einbürgerung rechtlich wirksam.
Die 35 Eingebürgerten stammen aus Georgien, dem Irak, Syrien, Russland, Bulgarien, Serbien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Rumänien, der Türkei, Afghanistan, dem Iran, Libanon, der USA, Kasachstan, der Ukraine, Jordanien und Polen.