Zentraler Bestandteil der Feierstunde war das offizielle Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, bei dem die Neubürger*innen sich dazu verpflichteten, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Erst mit der Übergabe der Urkunden wurde die Einbürgerung rechtlich wirksam.
Die neuen Staatsbürger*innen stammen aus Albanien, Amerika, Argentinien, Belarus, Bulgarien, Groß Britannien, Irak, Iran, Kamerun, Ruanda, Russland, Serbien, Syrien, der Türkei, der Ukraine, Ungarn und dem Sudan. Eine Person war staatenlos.