Wie bei den bisherigen Einbürgerungsfeiern war das feierliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein zentraler Bestandteil der Veranstaltung. Erst mit dem Ablegen dieser Erklärung und der Übergabe der Urkunden wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit rechtswirksam. Zudem erhielten die Eingebürgerten ein Exemplar des Grundgesetzes.
Die neuen Bürger*innen stammen ursprünglich aus Albanien, Belarus, Eritrea, Georgien, Irak, Kosovo, Libanon, Marokko, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Syrien, Taiwan, der Türkei, der Ukraine und Vietnam.