Zentraler Bestandteil der Feierstunde war das feierliche Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Erst mit dem Ablegen dieser Erklärung und der anschließenden Übergabe der Einbürgerungsurkunden wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit rechtswirksam. Zudem erhielten die Eingebürgerten ein Exemplar des Grundgesetzes.
Die neuen Staatsbürger*innen stammen ursprünglich aus Afghanistan, Albanien, Belarus, Griechenland, dem Irak, dem Iran, Kosovo, Mazedonien, Marokko, Montenegro, Ruanda, Russland, Syrien, der Türkei, der Ukraine und Vietnam.