Die halbjährliche Meldung zur Tierhaltung und zum Tierbestand muss durch den Tierhalter erfolgen. Ebenso sind evtl. Änderungen kurzfristig durch den Tierhalter nachzumelden. Angaben zum Einsatz von Antibiotika werden durch den Tierarzt vorgenommen.
Das Laves (Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hat zusammen mit der VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung) ein Informationsschreiben erstellt, in dem übersichtlich zusammengefasst wird, wer wann welche Meldungen abzugeben hat. Weiterführende Informationen, Musterdokumente und Anleitungen können Sie außerdem unter www.laves.niedersachsen.de finden.
